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vom 20.07.2020

Mietwohnungsneubau - Informieren Sie sich über die Sonderabschreibungen nach §7 EStG

Zur Schaffung von benötigtem Mietwohnraum erhöht der Gesetzgeber die Abschreibungsmöglichkeiten bis 2022

Anwendungsschreiben vom 7. Juli 2020 und Berechnungsschema zur Ermittlung des Beihilfewerts
Mit dem Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus vom 4. August 2019 (Bundesgesetzblatt I S. 1122) wurden die im Rahmen der von der Bundesregierung gestarteten Wohnraumoffensive vorgesehenen steuerlichen Anreize für den Mietwohnungsneubau im bezahlbaren Mietsegment in die Tat umgesetzt. Dies erfolgte durch die Einführung einer Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau in § 7b EStG.

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