Neues Bundesmeldegesetz zum 01.11.2015
Ab dem 01.11.2015 gilt das neue Bundesmeldegesetz in Deutschland.
Vermieter und Mieter sind nun verpflichtet, den neuen Wohnsitz des Mieters anzuzeigen.
Den Vordruck zum Meldeformular finden Sie unter:
Ab dem 01.11.2015 gilt das neue Bundesmeldegesetz in Deutschland.
Vermieter und Mieter sind nun verpflichtet, den neuen Wohnsitz des Mieters anzuzeigen.
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