Brot und Spiele für das Volk - SPD fordert Bestellerprinzip für Immobilienverkäufe - Ist das sinnvoll?
Wieder eine populistische Maßnahme der SPD... ein Politikstil für das einfache Volk, wie in der Antike...
Brot und Spiele für das Volk - SPD-Bestellerprinzip wieder ein sozialpolitischer Vorschlag einer historisch umfrageschwachen SPD, der verlorene Wählerstimmen zurück bringen soll.
Schon zu Zeiten der römischen Republik wurde vom Senat für Bürger Roms extrem verbilligtes, teils sogar kostenloses Getreide zur Verfügung gestellt. Dies hatte den Zweck die Massen der Armen, die plebs, zumindest soweit zu versorgen, dass er keine Aufstände startete. Gleichzeitig wurden oft von vermögenden Adeligen Zirkus- und Gladiatorenspiele veranstaltet, die für jeden Bürger kostenlos besuchbar waren. Erfolgreiche Politiker wie z. B. Julius Caesar sicherten sich Stimmen bei den regelmäßigen Wahlen, indem sie einerseits große Mengen an Nahrung verschenkten und andererseits besonders prächtige und unterhaltsame Spiele veranstalteten. Dies sorgte dann dafür, dass der jeweilige Politiker gewählt wurde. Durch diese „Steuerung“ sorgten die Bürger einerseits für immer mehr Unterhaltung und kostenlose Nahrung, andererseits wurde ein Amt damit mehr oder weniger käuflich. (Quelle: Wikipedia)
Schon die Geschichte zeigt, dass Politiker und Herrscher mit populistischen Versprechen und Wahlgeschenken die Gunst des Volkes gewinnen wollten. Gleiches geschieht nun in Deutschland im Jahr 2019. Nach Einführung des Bestellerprinzips bei Vermietung von Immobilien, Mietpreisbremse und den Vorschlägen zur steuerfinanzierten Grundrente für alle sowie die Abschaffung von Harz4 und die geforderter Abschaffung der Umlagefähigkeit der Grundsteuer bei Mietwohnraum, kommt jetzt ein weiterer Vorschlag, der beim Wähler gut ankommen soll... Hierzu muss man auch sehen, dass Ministerin Barley im Mai in das Europaparlament gewählt werden will.
Tagesthemen: 25.2.2019 : Berichterstattung zum Thema Bestellerprinzip
Zitat: SPD-Ministerin Barley "Als Makler hat man nicht viel zu tun und kassiert oft über 7% Courtage." Unsere Meinung: Frechheit und eine populistische Behauptung!! In den 7 % sind sogar die 19% Mehrwertsteuer des Staates enthalten.
Bestellerprinzip 2019
Die SPD möchte nun ein Bestellerprinzip für Immobilienverkäufe einführen. Dies würde bedeuten, dass derjenige, der den Makler bestellt (in der Regel der Verkäufer), diesen auch bezahlen soll. Ziel dieser Maßnahme soll es sein, die Erwerbsnebenkosten bei Immobilienkäufen zu senken.
Gerade zu unverschämt, findet die Wohnungswirtschaft. Hierzu muss man wissen, dass in NRW die Rot-Grüne Landesregierung die Erwerbsnebenkosten massiv erhöht hat und im Jahr 2011 die Grunderwerbssteuer von 3,5 auf 5 % und im Jahr 2015 von 5 auf 6,5 % erhöht hat. Bei einer Immobilie von 300.000 € beträgt diese Steigerung der Grunderwerbssteuer schon mal 9.000 €. Schon damals kritisierten Verbände, dass der Zugang zu Wohneigentum gerade den Schwellenhaushalten hierdurch erschwert werde.
Müller & Partner Immobilien steht dem geplanten Bestellerprinzip bei Immobilienverkäufen skeptisch gegenüber. Bei der Vermietung hingegen hat es seine positive Wirkung weiterstgehend erzielt. Seit der Einfühung im Juni 2015 zahlt der Vermieter das Maklerhonorar, da hier ausschließlich die Interessen der Vermieters vertreten werden. Dies finden wir gerecht und richtig.
Beim Verkauf von Immobilien muss man wissen, dass der Gesetzgeber hier zu den Provisionen bisher gar nichts geregelt hat. Unser Geschäftsführer, Diplom-Immobilienwirt Marc Müller, arbeitet in diesem Jahr seit 20 Jahren in der Immobilienwirtschaft. Derzeit ist es ortsüblich, dass das Maklerhonorar in Höhe von 6 % des Verkaufspreises zzgl. MwSt. hälftig auf Käufer und Verkäufer geteilt wird. So arbeitet Marc Müller bereits seit 20 Jahren. Gerecht ist hierbei, dass auch die Interessent des Käufers vertreten werden. Zum Beispiel das aufzeigen von Mängeln an der Immobilie. Legt der Makler diese Mängel nicht offen, verliert er heute seinen Provisionsanspruch und macht sich schadensersatzpflichtig.
Wir kritisieren am Gesetzentwurf:
1. Bei dem geplanten Bestellerprinzip für Immobilienverkäufe, sofern es eingeführt würde, zahlt der Käufer kein Maklerhonorar, d.h. der Makler ist nicht verpflichtet die Interessen des Käufer zu beachten. Ist das so gewollt? Verbraucherschutz sieht für uns anders aus.
2. Weiterhin wird ein Bestellerprinzip keine Entspannung der Kaufpreise mit sich bringen. Das Maklerhonorar, dass der Verkäufer mehr bezahlen muss, wird auf den Kaufpreis aufgeschlagen werden. Ziel einer Kostensenkung verfehlt!!
3. Immobilien werden nicht mehr oder deutlich weniger über Makler verkauft. Markttransparenz geht verloren. Immobilien gehen unter der Hand. Wohnungssuche wird erneut erschwert. Müller & Partner hat Kunden, die zum Teil seit 2-3 Jahren eine Immobilie suchen.
Wir fordern von der Politik eine Provisionspflicht für den Verkäufer. Hierzu muss man wissen, dass es tatsächtlich Makler gibt, die sich vom Verkäufer beauftragen lassen und den Käufer die Maklerkosten bezahlen lassen. Gerade große Internet-Franchiser in der Immobilienbranche warben bis vor kurzen damit, "kostenlos für den Verkäufer" zu arbeiten. Dies ist vor allem in den Ballungsgebieten der Fall. Ebenso fachlich nicht qualifizierte Makler arbeiten häufig kostenlos für den Verkäufer, damit sie überhaupt an Verkaufsaufträge gelangen.
Unseriös!! Hier muss die Politik unseres Erachtens eingreifen.
Wir fordern vom Gesetzgeber:
1. Gesetzlich sollte geregelt werden, das der Käufer und Verkäufer sich das Honorar teilen. Der Verkäufer muss zu einer Zahlung verpflichtet werden.
2. Senkung der Grunderwerbssteuer zumindest für den Ersterwerb
3. Zulassung für Makler: Nur noch mit fundierter Ausbildung oder Studium.
(Heute kann leider fast jeder Makler werden - lediglich Vorstrafen und/oder Steuerschulden darf er nicht haben)
Was gilt denn zur Zeit bei Immobilienverkäufen??
Im Moment bleibt alles beim Alten. Zur Zeit handelt es sich nur um einen Gesetzentwurf, der keine Zustimmung beim Koalitionspartner CDU findet. Also ist eine Umsetzung dieses Gesetzes mehr als fraglich. Dennoch ist eine Änderung der derzeitigen Regelung unseres Erachtens erforderlich.
Wir beraten Sie bei Fragen gerne unverbindlich...