Fördermöglichkeiten für junge Familien beim Neubau
Zinsverbilligte KfW-Kredite bei der Eigentumsbildung für noch mehr Familien möglich
Seit dem 1. Juni 2023 unterstützt das Bundesbauministerium mit dem Förderprogramm »Wohneigentum für Familien« Familien mit Kindern beim Neubau oder Ersterwerb von umweltfreundlichem Wohneigentum. Das Programm gewährt Familien zinsverbilligte KfW-Kredite und bietet finanzielle Entlastung über einen erheblich langen Zeitraum bereits vor Baubeginn.
Die Förderkonditionen des Programms wurden am 16. Oktober 2023 erheblich verbessert. Die Einkommensgrenzen für Familien mit Kindern wurden angehoben, die Kredithöchstbeträge und Zinskonditionen angepasst. So soll die Wohneigentumsquote in Deutschland gesteigert werden. Die Förderung gilt ausschließlich für Neubauten, bei denen der CO2-Fußabdruck über den gesamten Lebenszyklus minimal ist, um die verbindlichen Klimaschutzziele im Gebäudebereich bis 2045 zu erreichen.
Laut Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, ziele die Wohneigentumsförderung darauf ab, Familien zu unterstützen, die sich den Traum vom eigenen Haus oder der eigenen Wohnung im Neubau erfüllen möchten. Um den Zugang zu erleichtern, seien die Konditionen deutlich verbessert worden. Familien mit zwei Kindern können nun über ein jährlich zu versteuerndes Haushaltseinkommen von bis zu 100.000 Euro verfügen, um vom Förderprogramm zu profitieren. Zusätzlich wurden die Kredithöchstbeträge um 30.000 Euro zu attraktiven Zinskonditionen von unter einem Prozent erhöht.
Die Details:
- Die neuen Kredithöchstbeträge für die Förderstufe »Klimafreundliches Wohngebäude« betragen seit dem 16.10.2023 170.000 Euro für Familien mit 1-2 Kindern, 200.000 Euro für Familien mit 3-4 Kindern und 220.000 Euro für Familien mit 5 oder mehr Kindern. Für die Förderstufe »Klimafreundliches Wohngebäude - mit QNG« liegen die Kredithöchstbeträge bei 220.000 Euro für Familien mit 1-2 Kindern, 250.000 Euro für Familien mit 3-4 Kindern und 270.000 Euro für Familien mit 5 oder mehr Kindern. Der effektive Jahreszins beträgt zu Beginn der neuen Förderbedingungen weniger als 1 Prozent.
- Die Förderung gilt für den Neubau und den Ersterwerb (innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme gemäß § 640 BGB) neu errichteter, umweltfreundlicher und energieeffizienter Wohngebäude. Diese müssen den energetischen Standard eines Effizienzhauses 40 für Neubauten und die Anforderungen an Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus für den Neubau von Wohngebäuden des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude PLUS (QNG-PLUS) erfüllen. Die geförderten Wohngebäude müssen nach Fertigstellung dem aktuell gültigen Gebäudeenergiegesetz (GEG) entsprechen.
- Die Förderung erstreckt sich auf die Stufen »Klimafreundliches Wohngebäude« und »Klimafreundliche Wohngebäude - mit QNG«. Dabei wird maximal eine Wohneinheit gefördert. Antragsberechtigt sind ausschließlich Privatpersonen, die förderfähiges Wohneigentum zur Selbstnutzung errichten oder erwerben möchten. Dies können einzelne Antragsteller oder förderfähige Haushalte sein, bei denen mindestens ein leibliches oder angenommenes Kind im Haushalt gemeldet ist, das zum Zeitpunkt des Antragseingangs bei der KfW geboren wurde und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Das zu versteuernde jährliche Haushaltseinkommen darf die Grenze von 90.000 Euro für Familien mit einem Kind, zuzüglich 10.000 Euro je weiterem Kind, nicht überschreiten.
- Die Förderung erfolgt als Projektförderung in Form eines Kredits mit Zinsverbilligung aus Bundesmitteln. Alle Ausgaben im Zusammenhang mit dem Bau, Fachplanungsleistungen, Baubegleitung sowie Dienstleistungen für Lebenszyklusanalyse oder Nachhaltigkeitszertifizierung sind förderfähig. Kosten für Material sind förderfähig, wenn sie im Rahmen von Eigenleistungen anfallen.
- Je nach geplantem Gebäudestandard und der Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben für das Vorhaben finanziert werden. Dabei gilt, dass maximal eine Wohneinheit pro Antragsteller gefördert wird.
Darüber hinaus hat sich die Bundesregierung darauf verständigt, für die Jahre 2024 und 2025 ein Wohneigentumsprogramm »Jung kauft Alt« einzuführen. Dieses Programm soll den Erwerb sanierungsbedürftiger Bestandsgebäude in Übereinstimmung mit den BEG-Regeln und einer vorgeschriebenen Sanierungsauflage ermöglichen.
Weitere Informationen: www.kfw.de/300