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vom 08.12.2023

Geplante EU-Sanierungspflicht für ältere Immobilien wird deutlich abgemildert

Gute Nachrichten für den Immobilienmarkt im Jahr 2024

Bundesminister Habecks umstrittener »Heizhammer« und die befürchtete allgemeine Sanierungspflicht für Gebäude durch die EU haben bei Immobilienbesitzern für Unruhe gesorgt. Ursprünglich sollte gemäß dem Vorschlag der EU-Kommission ab 2030 eine Klimaneutralität für alle neuen Gebäude und bereits ab 2028 für öffentliche Gebäude gelten. Zudem war eine Sanierungspflicht für den gesamten Gebäudebestand bis 2050 vorgesehen. Doch nun gibt es eine entscheidende Kurskorrektur.

EU einigt sich auf abgeschwächte Vorgaben

In einer am 7. Dezember 2023 getroffenen Einigung zwischen dem EU-Parlament und dem Rat der Mitgliedstaaten wurde eine Reform der Gebäuderichtlinie beschlossen. Die ursprünglich geplante Sanierungspflicht für Hausbesitzer, nach der ab 2030 alle neuen Gebäude klimaneutral sein sollten, wurde verworfen. Stattdessen wird nun folgende abgeschwächte Vorgabe eingeführt: Der durchschnittliche Energieverbrauch im Gebäudebereich soll bis 2030 um mindestens 16 Prozent und bis 2035 um mindestens 22 Prozent reduziert werden. Die Verantwortung für die Umsetzung liegt größtenteils bei den einzelnen Mitgliedstaaten, wobei der Fokus auf den bislang am schlechtesten sanierten Gebäuden liegt.

Für Nicht-Wohngebäude bleibt hingegen die Verpflichtung bestehen, dass bis 2033 16 Prozent der am schlechtesten sanierten Gebäude renoviert werden müssen. Zudem besteht die Auflage zur Installation von Solaranlagen, sofern dies technisch und wirtschaftlich vertretbar ist.

Die Nutzung von Öl- und Gasheizungen bleibt bis 2040 erlaubt. Ab 2025 werden finanzielle Anreize für den Einbau von Gas- oder Ölheizungen jedoch nicht mehr gewährt. Stattdessen können finanzielle Anreize für den Einbau von Hybridlösungen gewährt werden, beispielsweise wenn ein Gaskessel in Verbindung mit einer Solarthermieanlage oder einer Wärmepumpe betrieben wird.

Der ursprüngliche Vorschlag der EU-Kommission hatte in Deutschland für erhebliche Kontroversen gesorgt, insbesondere durch die geplante verpflichtende Sanierung der energetisch schlechtesten Gebäude. Die Bundesregierung hatte sich zunächst dafür ausgesprochen, im Laufe der kontroversen Diskussion um das Gebäudeenergiegesetz rückte sie jedoch von diesem Standpunkt ab.

Für den im Jahr 2023 sehr turbulenten und verunsicherten Immobilienmarkt dürfte das Jahr 2024 durch die Entscheidung in Brüssel ein wenig Entspannung bringen.

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