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vom 19.08.2019

"Provisionsfrei für den Verkäufer - Käufer zahlt den Makler" ist ab 2020 nicht mehr zulässig!!!

Gesetzgeber regelt Maklerhonorar bundesweit einheitlich ab 2020 - Käufer und Verkäufer teilen sich das Honorar!

Seit gestern Abend ist klar: Ein „Bestellerprinzip“, wonach nur noch der Verkäufer die Maklerkosten tragen soll, wird in dieser Legislaturperiode nicht kommen. Ebenso wenig eine Deckelung der Maklerprovision, wie sie von den Grünen vorgeschlagen wurde.


Provisionsteilung wird zum gesetzlichen Leitbild, d.h. dass es künftig (voraussichtlich ab Q1 2020) nicht mehr erlaubt ist, Provision nur vom Käufer zu verlangen. Provisionsfrei für den Verkäufer, so wie von so manchem online-Makler im Fernsehen oder Radio beworden, wird es dann nicht mehr geben. Das ist gut so und gerecht...


Im sogenannten Wohnpaket, das der Koalitionsausschuss gestern geschnürt hat, ist für den Fall, in dem Verkäufer und Käufer beide Auftraggeber sind, die Teilung der Provision vereinbart worden. Damit bleibt die Doppeltätigkeit erhalten. Der Kern der Neuregelung besteht darin, dass derjenige, der den Immobilienmakler zuerst beauftragt hat, mindestens so viel zahlen muss wie der andere. Zudem soll es aber auch möglich sein, dass der Kauf-Interessent, der einen Suchauftrag erteilt, den Makler alleine bezahlt. Makler, die bisher mit der Innenprovision (nur Verkäufer) gearbeitet haben, können das auch weiterhin tun. 


Die Neuregelung gilt nur bei selbstgenutzten Wohnimmobilien (Einfamilienhaus oder Wohnung), Gewerbeimmobilien sind ausgenommen.
Mit einem Gesetz ist nicht vor 2020 zu rechnen.


Die Große Koalition hat sich für die Provisionsteilung ausgesprochen. Nun wird ein Gesetzentwurf vorbereitet, der das parlamentarische Verfahren durchlaufen muss. Dieser Prozess wird sich voraussichtlich bis 2020 hinziehen, sodass wir davon ausgehen, dass die Regelung frühestens Mitte 2020 in Kraft tritt, vorausgesetzt, die Große Koalition hält.
 
Quelle: https://ivd.net/fachthemen/bestellerprinzip-fuer-kaufimmobilien/

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