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vom 24.06.2024

NRW-Landtag schafft Straßenbaubeiträge ab

Endlich Rechtssicherheit für Immobilienkäufer

Der nordrhein-westfälische Landtag hat die lang umstrittenen Straßenbaubeiträge für Grundstückseigentümer endgültig abgeschafft. Eine entsprechende Änderung des Kommunalabgabengesetzes wurde vom Parlament angenommen. Für Straßenbaumaßnahmen, die nach dem 1. Januar 2024 beschlossen wurden, dürfen künftig keine Beiträge mehr erhoben werden.

In Nordrhein-Westfalen sind die Straßenbaubeiträge praktisch vom Tisch, insbesondere für Anwohner, deren Beiträge oft im vier- oder sogar fünfstelligen Bereich lagen. Seit Anfang 2018 müssen Anliegerinnen und Anlieger bereits keine Beiträge mehr für Straßenbaumaßnahmen zahlen, die zu diesem Zeitpunkt beschlossen wurden. Im Jahr 2022 wurde eine Förderrichtlinie auf den Weg gebracht, die es ermöglicht, dass Anlieger ihre Beiträge für Straßenbaumaßnahmen zu 100 Prozent vom Land zurückerhalten.

Die vollständige Abschaffung der Beiträge hat laut Landesregierung das Ziel, mehr Rechtssicherheit zu schaffen und den Verwaltungsaufwand der Kommunen zu reduzieren. Seit 2018 wurden nach Angaben von Kommunalministerin Ina Scharrenbach (CDU) Grundstückseigentümer um mehr als 91 Millionen Euro für Straßenausbaumaßnahmen entlastet, die sie andernfalls hätten zahlen müssen.

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