Region Aachen: Leerstehende Immobilien im Winter
Um im Schadensfall keine Leistungsverweigerung der Wohngebäudeversicherung zu riskieren, sollten leerstehende Häuser beim Versicherer gemeldet werden.
Bewohnte Immobilien können durch eine Hausrat- und Gebäudeversicherung gegen Schäden abgesichert werden. Steht ein Haus oder eine Wohnung für einen längeren Zeitraum leer, zum Beispiel bei einem Immobilienverkauf oder einer Vermietung, muss der Versicherer verständigt werden. Vor allem im Winter besteht eine erhöhte Gefahrenlage in Bezug auf Einbruchsversuche oder Wasserschäden.
Um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden, sollten Immobilienbesitzer mehrmals in der Woche Kontrollgänge durch das leerstehende Gebäude unternehmen und dafür Sorge tragen, dass ein gewisses Maß an Einbruchsicherheit gegeben ist. Sämtliche Haupthähne von Versorgungsleitungen sollten geschlossen sein. Wichtig: Im Winter muss weiterhin angemessen geheizt werden.
Immobilie winterfest machen
Winterwetter setzt Immobilien zu. Nässe, Eis und Dauerfrost schaden der Substanz und können zu Folgeschäden führen.
Nicht nur leerstehende Immobilien müssen für den Winter gerüstet sein. Müller & Partner Immobilien empfiehlt allen Immobilienbesitzern in der Städteregion Aachen folgende Maßnahmen.
Richtig heizen:
- Immer heizen
- Auch unbenutzte Räume auf mindestens 17 Grad halten
- Heizung nachts nicht abschalten
- Keller und Nebengebäude frostfrei halten
- Wasserleitungen im Keller schützen
- Kellerfenster bei Dauerfrost schließen
- Auch während des Urlaubs heizen und Nachbarn um Kontrollgänge bitten
- Zugefrorene Leitungen nicht mit offenem Feuer selbst auftauen
Regelmäßige Kontrollen:
- Kontrollgänge ums Haus machen
- Schneeverwehungen an Hausecken, Terrassen- und Balkontüren entfernen
- Schneeüberhänge am Dach entfernen
- Vordächer vom Schnee befreien
- Dächer von Nebengebäuden vom Schnee entlasten
- Eiszapfen entfernen
- Dachentwässerung frei halten
- Fallrohre nach Möglichkeit frei halten
- Dachrinnen (an Gauben) eisfrei halten
- Schnee von Carports, Lauben und Überdachungen entfernen
Rund ums Haus:
- Gartenwasserleitungen absperren und entleeren
- Umwälzpumpen im Teich eisfrei halten
- Verkehrssicherungspflicht nicht vergessen
- Wege räumen und fegen
- Außentreppen vom Schnee befreien
- Zufahrtswege für Notfälle und Müllabfuhr frei halten
- Wege streuen, ideal sind Sand und Asche
Streu- und Räumpflichten sind unterschiedlich geregelt. Manche Kommunen in der Städteregion Aachen übernehmen diesen Service, andere nicht. Wenn Stadt oder Gemeinde die Gehwege nicht räumen, muss dies der Eigentümer der Immobilie erledigen.