Aktuelles
vom 01.02.2022

Wichtige Änderungen im Jahr 2022 für Immobilienbesitzer und Vermieter

Müller & Partner Immobilien informiert über die wichtigsten Änderungen, die im Jahr 2022 Immobilienbesitzer und Vermieter betreffen.

Corona-Regelungen im WEG-Recht werden verlängert

Aufgrund der aktuellen Corona-Lage werden die Anfang 2020 beschlossenen Sonderregelungen für das Wohnungseigentumsrecht bis Ende August 2022 verlängert. Auch ohne entsprechende Beschlüsse bleibt ein zuletzt bestellter Verwalter im Amt. Der Wirtschaftsplan wird weiter gelten.

Zensus 2022

Im Rahmen des 2022 stattfindenden Zensus werden neben den Angaben zur Bevölkerung auch der Gebäude- und Wohnungsbestand sowie die Wohnsituation der Haushalte ermittelt. Besitzer von Wohneigentum und Vermieter müssen neben den Angaben zu Gebäude- und Wohnungsmerkmalen Angaben zu Namen und Anzahl der Bewohner machen.

Grundsteuerreform: Abgabe der Steuererklärung ab 1. Juli 2020

Unabhängig davon, dass die neue Grundsteuer am 1. Januar 2025 in Kraft tritt, müssen Eigentümer schon zwischen dem 1. Juli und dem 31. Oktober 2022 eine entsprechende Steuererklärung abgeben. Die Steuererklärung muss dem Finanzamt per ELSTER übermittelt werden. Wichtig: Für die Übermittlung bei Eigentumswohnungen ist der Eigentümer zuständig, nicht der WEG-Verwalter.

Umlagefähigkeit von TV-Anschlüssen wird abgeschafft

Eine Novelle des Telekommunikationsgesetzes schafft unter anderem die generelle Umlagefähigkeit des TV-Anschlusses über die Nebenkostenabrechnung ab. Gemeinschaftlich genutzte Sat-Anlagen sind dann nicht mehr über die Betriebskosten auf die Mieter umlegbar. Die Umlagefähigkeit entfällt für Hausverteilernetze, die nach dem 1. Dezember 2021 errichtet wurden. Für Bestandsimmobilien gilt eine Übergangsfrist: Erst ab dem 1. Juli 2024 können die TV-Kosten nicht mehr wie zuvor auf die Mieter umgelegt werden.

Reform des Mietspiegelrechts

Am 1. Juli 2022 tritt die Reform des Mietspiegelrechts in Kraft. Um eine rechtssichere Vorgabe für qualifizierte Mietspiegel festzulegen, werden einheitliche Normen zur Erstellung bestimmt. Die Teilnahme an den regelmäßig stattfindenden Umfragen ist für Mieter und Vermieter verpflichtend.

Neue Heizkostenverordnung: Technische Änderungen und Pflichtangaben

Schon seit dem 1. Dezember 2021 gilt die neue Heizkostenverordnung. Neben der Anforderung, unterschiedliche Systeme zur Verbrauchserfassung kompatibel auszurichten, spielt die Mitteilungs- und Informationspflicht über Energieverbräuche bei fernauslesbarer Technik in der neuen Verordnung eine wichtige Rolle. Die Mitteilungs- und Informationspflicht gilt der neuen Verordnung nach für Gebäudeeigentümer, in deren Objekte fernablesbare Messgeräte angebracht sind. Messgeräte, die nicht fernablesbar sind, müssen bis Ende 2026 mit den entsprechenden Funktionen nachgerüstet werden. In der Heizkostenabrechnung werden neue Pflichtangaben aufgenommen. Diese sollen einen Vergleich zum vorherigen Verbrauch und dem Durchschnittsverbrauch ermöglichen.

Bei Fragen zu den Änderungen und Neuerungen, die Immobilienbesitzer, Vermieter und Wohneigentümer im Jahr 2022 betreffen, kontaktieren Sie uns. Marc Müller und das Team von Müller & Partner Immobilien steht Ihnen in den Maklerbüros in Aachen, Eschweiler, Düren, Monschau oder Jülich zur Verfügung.

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