Zuwendungen des Landes NRW für den Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum
Das Land Nordrhein-Westfalen hat die Richtlinien für das Förderprogramm zur Unterstützung bei der Schaffung von angemessenem Wohneigentum bekannt gegeben.
Aus Mitteln des »Förderprogramm zur Unterstützung bei der Schaffung von angemessenem Wohnraum« werden Zuwendungen zur Unterstützung für den Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum bereitgestellt. Bewilligungsbehörde für das Programm ist die NRW.BANK.
Das Förderprogramm richtet sich an Bürgerinnen und Bürger, die in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2022 Wohneigentum oder Bauland zur Bebauung einer selbst genutzten Wohnimmobilie erworben haben bzw. erwerben. Hierzu zählen sowohl Neubauten als auch Bestandsimmobilien, also Wohnhäuser, Wohnungen und Baugrund, auf dem zur Selbstnutzung gebaut wurde oder werden soll. Wichtig: Die Immobilie muss sich in Nordrhein-Westfalen befinden und als Hauptwohnsitz genutzt werden. Kriterien, die also auch für den Kauf einer Immobilie in der StädteRegion Aachen gelten.
Grundlage für Anträge sind notariell beurkundete Kaufverträge bzw. erlassene Zuschlagsbeschlüsse für den Zeitraum 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022. Nutznießer sind ausschließlich natürliche Personen. Gesellschaften, Vereine oder Körperschaften sind ausgeschlossen. Falls mehrere Personen gemeinsam Wohneigentum erwerben, müssen diese auch gemeinsam den Antrag auf Zuschuss stellen.
Das Land NRW hält im Rahmen des Förderprogramms 400 Millionen Euro bereit. Der Fördersatz für die einzelnen Anträge beträgt 2 Prozent des auf die wohnwirtschaftliche Selbstnutzung entfallenden notariell beurkundeten Kaufpreises. Die maximale Bemessungsgrundlage beträgt 500.000 Euro. Die höchste Fördersumme für einen Antrag liegt damit bei 10.000 Euro. Die Selbstnutzung als Hauptwohnsitz ist spätestens innerhalb von drei Jahren ab Antragstellung nachzuweisen.
Die Anträge können bei der NRW.BANK online eingereicht werden. Im Falle einer Bewilligung soll die Auszahlung innerhalb weniger Wochen erfolgen. Die wichtigsten Fragen rund um den »NRW.Zuschuss Wohneigentum« beantwortet die NRW.BANK in einem FAQ-Katalog. Das Makler-Team von MüllerPartner Immobilien steht Ihnen kompetent und beratend in den Büros in Aachen, Düren, Eschweiler, Jülich und Monschau in der Eifel zur Seite.